Landschaftsplanung

 

Mein Beruf ist Landschaftsplaner. Mit drei meiner Berufskollegen habe ich mich 2005 mit dem  Büro LACON – Landschaftsconsult ( www.la-con.de ) selbstständig gemacht. Zu dieser Zeit war die wirtschaftliche Lage in Deutschland und auch diejenige für Planungsbüros in der Branche sehr schwierig. Die Erfolgaussichten für unser Vorhaben waren also eher bescheiden.

 

Dass die Startphase nicht einfach war, hat uns folglich nicht überrumpelt. Mittlerweile haben wir rund 20 Angestellte, doch diese Zahl allein sagt wenig. Ohne die Qualifikation, das Verantwortungsbewusstsein und Loyalität des ganzen Teams wären wir weit weniger erfolgreich.

Wir bearbeiten Begleitgutachten im Bereich Arten- und Naturschutz für Bauvorhaben. Das sind zum Beispiel Vorhaben der Deutschen Bahn oder Wohnungsbauprojekte.

Der Grundgedanke der meisten Gutachten sieht so aus: Schäden an der Natur durch Bauprojekte müssen vermieden, zumindest aber so gering wie möglich gehalten werden. Schäden die nachweislich nicht vermieden oder vermindert werden können, sind zu kompensieren.

Verantwortlich dafür ist derjenige, der die Schäden verursacht oder plant („Verursacherprinzip“). Das können die DB, Straßenbaubehörden oder private Unternehmen sein.  Dieser Grundgedanke gilt für den Artenschutz, für Schutzgebiete, aber auch für den Boden, die Gewässer usw. Die wichtigste gesetzliche Basis dafür ist das Bundesnaturschutzgesetz.

Um ihre Pflichten zu erfüllen beauftragen die "Verursacher" Planungsbüros wie unser Büro LACON.

Wir sind aber nicht nur an der Planung von Projekten beteiligt, wir begleiten auch Baustellen. Genauer: wir kontrollieren, ob die geplanten Maßnahmen in der Realität funktionieren und ob Auflagen und Gesetze eingehalten werden.

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